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   OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.2014 - 6 A 11242/13   

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https://dejure.org/2014,11823
OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.2014 - 6 A 11242/13 (https://dejure.org/2014,11823)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.05.2014 - 6 A 11242/13 (https://dejure.org/2014,11823)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Mai 2014 - 6 A 11242/13 (https://dejure.org/2014,11823)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Hundesteuer; fiktive Hundehaltereigenschaft bei Aufnahme eines Hundes in einen Haushalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hundesteuerschuldner bei satzungsmäßiger Bestimmung aller dem Hund Obdach gewährenden Mitglieder eines Haushaltes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG § 5 Abs. 3
    Hundesteuerschuldner bei satzungsmäßiger Bestimmung aller dem Hund Obdach gewährenden Mitglieder eines Haushaltes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Die fiktive Hundehaltereigenschaft und die Hundesteuer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fiktive Hundehaltereigenschaft löst Steuerschuld aus

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fiktive Hundehaltereigenschaft löst Steuerschuld aus

  • drik.de (Kurzinformation)

    Besteuerung von Hunden einer Wohngemeinschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 696
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2009 - 6 A 10865/08

    Zur gesamtschuldnerischen Heranziehung des Mitgliedes einer häuslichen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.2014 - 6 A 11242/13
    Eine solche Normierungspraxis, bei der der tatsächliche Hundehalter in der Schwebe bleibt, ist dem Satzungsgeber nach gefestigter verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung im Rahmen der ihm im steuerlichen Massengeschäft zuzubilligenden Generalisierungs- und Typisierungsfreiheit grundsätzlich erlaubt, wenn - wie hier - die steuerlichen Vorteile der Typisierung in einem angemessenen Verhältnis zu den mit ihr notwendig verbundenen Nachteilen stehen (vgl. bereits OVG RP, Urteil vom 25. Februar 2009 - 6 A 10865/08 -, ESOVGRP, m.w.N.).

    Vor diesem Hintergrund soll die Fiktionsregelung in § 2 Abs. 3 HStS die Verwaltung von dem Erfordernis entlasten, in jedem Einzelfall durch eingehende Ermittlungen aufzuklären, wer tatsächlicher Hundehalter ist, wer also dem Tier tatsächlich "Obdach und Unterhalt" gewährt (vgl. zum Begriff des tatsächlichen Hundehalters bereits OVG RP, Urteil vom 25. Februar 2009, a.a.O.).

    Die Gewährung von Obdach rechtfertigt insoweit grundsätzlich die Annahme einer fiktiven Hundehaltereigenschaft und damit eine Heranziehung zur Hundesteuer, wenn der Satzungsgeber - wie hier in § 2 Abs. 3 Satz 2 HStS - die Steuerschuld der fiktiven Haltergemeinschaft als Gesamtschuld ausgestaltet hat, so dass die steuerlichen Rechtsfolgen der Tierhaltung jedenfalls gemeinschaftsintern demjenigen zugeordnet werden können, der sie tatsächlich veranlasst hat (vgl. OVG RP, Urteil vom 25. Februar 2009, a.a.O.).

  • BSG, 23.08.2012 - B 4 AS 34/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Voraussetzungen einer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.2014 - 6 A 11242/13
    Denn das Sozialrecht stellt zusätzliche Voraussetzungen für die Annahme einer Bedarfsgemeinschaft auf, die über das Vorliegen eines gemeinsamen Haushalts gerade hinausgehen, indem es auf eine Verwandtschafts- oder sonstige Nähebeziehung zwischen den Haushaltsmitgliedern sowie auf eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft und den wechselseitigen Willen abstellt, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen (vgl. § 7 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 3a Zweites Buch Sozialgesetzbuch - SGB II -, s. hierzu zuletzt BSG, BSG, Urteil vom 23. August 2012 - B 4 AS 34/12 R -, BSGE 111, 250).
  • BVerwG, 28.11.1997 - 8 B 224.97

    Hundesteuer; örtliche Aufwandsteuer; Halterbegriff; Steuerpflicht für den Hund

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.2014 - 6 A 11242/13
    Hiernach gewährt eine Person einem Hund namentlich dann "Obdach", wenn die baulich-räumlichen Verhältnisse so beschaffen sind, dass der Hund typischerweise nur mit ihrem Wissen und Wollen (vgl. dahingehend BayVGH, Beschluss vom 20. Mai 2008 - 4 ZB 07.2376 -, juris Rn. 8 f.) in den Haushalt aufgenommen werden kann, wenn also die baulich-räumlichen Verhältnisse so beschaffen sind, dass die Aufnahme des Hundes in den Haushalt die Duldung oder das Einvernehmen des herangezogenen Haushaltsmitglieds voraussetzt (vgl. in diese Richtung BVerwG, Beschluss vom 28. November 1997 - 8 B 224/97 -, juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 20.05.2008 - 4 ZB 07.2376

    Zulassungsantrag; ernstliche Zweifel; Hundesteuer; gemeinsamer Haushalt;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.2014 - 6 A 11242/13
    Hiernach gewährt eine Person einem Hund namentlich dann "Obdach", wenn die baulich-räumlichen Verhältnisse so beschaffen sind, dass der Hund typischerweise nur mit ihrem Wissen und Wollen (vgl. dahingehend BayVGH, Beschluss vom 20. Mai 2008 - 4 ZB 07.2376 -, juris Rn. 8 f.) in den Haushalt aufgenommen werden kann, wenn also die baulich-räumlichen Verhältnisse so beschaffen sind, dass die Aufnahme des Hundes in den Haushalt die Duldung oder das Einvernehmen des herangezogenen Haushaltsmitglieds voraussetzt (vgl. in diese Richtung BVerwG, Beschluss vom 28. November 1997 - 8 B 224/97 -, juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2016 - 3 L 203/15

    Halter eines gefährlichen Hundes

    Auch wenn mit der ohne Einschränkung geltenden Anknüpfung an eine Aufnahme für mehr als zwei Monate eine rein fiktive Haltereigenschaft wie im Bereich der Veranlagung zur Hundesteuer (vgl. etwa OVG Rh.-Pf., Urt. v. 25.02.2009 - 6 A 10865/08 -, juris; Urt. v. 20.05.2014 - 6 A 11242/13 -, juris) nicht begründet werden soll, ist doch, wenn wie hier unstreitig die Hunde den Wohn- und Lebensbereich des Klägers mit dessen Einverständnis teilen, nach dem Wortlaut der Norm auch der Kläger Halter der Hunde.
  • VG Köln, 23.09.2020 - 24 K 2580/18
    Dies ist bei der Aufnahme eines Hundes in einen gemeinsamen Haushalt der Fall, BVerwG, Beschluss vom 28. November 1997 - 8 B 224/97 -, juris, Rn. 9; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Mai 2014 - 6 A 11242/13 -, juris, Rn. 23; siehe auch zur Aufwandssteuer allgemein: Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 -, juris.
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